Langzeittest Opel Zafira A
Checklisten

Checkliste Eigenimport


Checkliste zu folgenden Punkten: Grundsätzliches zum Eigenimport, Bestellung im Ausland, Formalitäten für Import und Anmeldung des Fahrzeugs, Überführung nach Deutschland.

Grundsätzliches zum Eigenimport

Fahrzeuge deutscher Hersteller werden im Ausland oft deutlich preiswerter angeboten, als in Inland. Dies kann an nationalen Besonderheiten liegen, wie zum Beispiel Sondersteuern auf Kraftfahrzeuge (Belgien, Dänemark und Holland) oder abweichende Marktverhältnisse aufgrund stärkerer Konkurrenz (Frankreich, Italien und Spanien). Deutsche, die ein Fahrzeug in diesem Ländern kaufen, müssen diese Sondersteuern nicht zahlen.

Diese Preisunterschiede können einen Import (bzw. Reimport) eines Fahrzeugs nach Deutschland finanziell interessant machen. Daher bieten mittlerweile viele Firmen sogenannte EU-Fahrzeuge deutlich unter dem Listenpreis bzw. Hauspreis deutscher Vertragshändler an. Der Kauf eines EU-Fahrzeugs bei einem Importeur in Deutschland bietet daher bereits eine große Ersparnis im Vergleich zum Vertragshändler.

Die Ersparnis lässt sich durch den Kauf des Fahrzeugs bei einem ausländischen Vertragshändler und Eigenimport nach Deutschland nochmals steigern. Demgegenüber steht allerdings ein größerer Zeitaufwand, da mindestens zwei Fahrten zum ausländischen Vertragshändler notwendig sind.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Eigenimport eines Opel Zafira, können aber sicherlich auch auf andere Fahrzeuge und Marken übertragen werden. Sie wurden aus allgemein zugänglichen Quellen (Europäisches Verbraucherzentrum Kiel und Straßenverkehrsämter) zusammengestellt. Ein Erfahrungsbericht eines Eigenimports liegt mir noch nicht vor, sodass die Ausführungen derzeit noch als "Theorie" betrachtet werden müssen. Ich übernehme keine Gewähr für die folgenden Hinweise. Ich habe versucht, den zeitlichen Aufwand und die Kosten zu minimieren. Eine weitere Reduzierung des Zeitaufwandes ist möglich, erhöht dann jedoch wieder die Kosten. Sie finden einen Hinweis an den betreffenden Stellen.

Bestellung im Ausland

Händlersuche

Für den Kauf eines Opel Zafira im Ausland bieten sich grundsätzlich mehrere Länder an: die Niederlande, Dänemark und Frankreich. Da mindestens zwei Fahrten zum Händler notwendig sind, sollten sie sich für das nächstgelegene Land entscheiden. Die Nettopreise zwischen den drei genannten Ländern variieren nur unerheblich im Hinblick auf eventuell entstehende Mehrkosten durch einen weiteren Anreiseweg.

Suchen sie sich zwei bis vier Opel-Vertragshändlern in der Grenzregion: Adressen und Telefonnummern finden sie entweder über die jeweilige nationale Homepage von Opel oder ein beliebiges Opel-Kundendienstverzeichnis welches jedem Opel-Fahrzeug beiliegt. Dort finden sich eine Liste von Vertragswerkstätten in Europa. Die gewählten Vertragshändler sollten untereinander nicht allzu weit voneinander entfernt sein, sodass sie auch am gleichen Tage nacheinander besucht werden können.

Rufen sie jeden der gewählten Vertragshändler an und klären sie bei diesem ersten Telefonat folgende Punkte:

  • Sprache? Besteht eine Verständigungsmöglichkeit?
  • Besteht grundsätzlich die Bereitschaft zum Verkauf eines Neuwagens an Deutsche für den Export? Hat der Vertragshändler bereits Erfahrung?
  • Wie sind die Öffnungszeiten? Kann ein Termin für Samstag oder Sonntag vereinbart werden?
  • Sofortige Verfügbarkeit? Es soll durchaus Händler geben, die Zafiras auf dem Hof stehen haben.

Zu diesem Zeitpunkt sollten sie das Thema Preise noch nicht erwähnen.

Aufgrund dieser Telefonate können sie sicherlich bereits eine erste Einschätzung der Händler treffen. Sie sollten die Händlersuche mit mindestens zwei besser mit vier verkaufsbereiten Händlern abschließen.


Tipp von Volker Schweins:

Ich habe mir auf www.opel.nl einige Händler in Grenznähe gesucht und wahllos ein paar Mails oder Faxe verschickt. Darin habe ich die Händler direkt gebeten, mir ein konkretes Angebot zu machen. Etwa die Hälfte hat geantwortet und die beiden Günstigsten habe ich dann angerufen.


Händlervergleich

Den Preisvergleich und die Festlegung auf einen der Händler sollte bei einem persönlichen Gespräch vor Ort erfolgen. Verbinden sie dies mit einem Tagesausflug mit der gesamten Familie zu den ausgewählten Händlern.

Empfehlenswert ist eine Terminabsprache mit dem Verkäufer. So vermeiden sie eventuell auftretende Sprachprobleme vor Ort, weil der richtige Ansprechpartner gerade nicht verfügbar ist. Lassen Sie sich bei der Gelegenheit auch gleich den Weg ab Grenze oder nächstgelegener Autobahnabfahrt erklären. Planen sie alle eineinhalb bis zwei Stunden einen Termin.

Nutzen sie jeden Termin und klären sie mit dem Verkäufer die Vertragsmodalitäten und den Hauspreis. Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:

  • Bereitschaft zur Zusicherung von Ausstattungsdetails bei denen Unterschiede zur deutschen Ausstattung bekannt sind im Kaufvertrag.
  • Zahlungsmodalitäten: Ist eine Anzahlung notwendig? Wie soll die Zahlung erfolgen: Barzahlung, bankbestätigter Scheck oder Überweisung?
  • Voraussichtlicher Liefertermin.
  • Ausstellung eines Ursprungszeugnisses oder einer EG-Typengenehmigung (auch COC - Certificate of Conformity genannt) vor Auslieferung des Fahrzeugs. Bevorzugen sie die EG-Typengenehmigung, da diese in Deutschland das "Technische Gutachten gemäß § 21 StVZO" überflüssig macht.
  • Ausstellung und Zusendung der Rechnung vor Auslieferung des Fahrzeugs.
  • Kontaktmöglichkeiten: Ansprechpartner, Telefon, Fax, Email?

Machen sie sich ausreichend Notizen, um im Anschluß an alle Termine ihre Entscheidung für einen der Händler zu treffen. Fragen Sie den Verkäufer zum Abschluß, ob sie den Kaufvertrag noch am gleichen Tage abschließen können.

Kaufvertrag

Nach Besuch aller Händler sollten sie ihre Entscheidung für einen der Händler treffen. Fahren sie zum betreffenden Händler zurück und schließen sie den Kaufvertrag ab. Achten Sie darauf, dass die bereits abgesprochenen Vertragsmodalitäten nun schriftlich festgehalten werden. Weisen sie nochmals darauf hin, dass der Wagen exportiert werden soll und die Rechnung ohne nationale Steuern ausgestellt werden soll. Hier nochmal die wesentlichen Punkte:

  • Nettokaufpreis ohne nationale Sondersteuern und ohne Mehrwertsteuer.
  • Alle Ausstattungsdetails auf, die sie mitbestellen wollen und die bei einem EU-Fahrzeug abweichend von der deutschen Ausstattung normalerweise fehlen (Beispiele: Beifahrerairbag, Mittelarmlehne).
  • Umstellung des Triple-Info-Displays auf "deutsch".
  • Zahlungsweise und Verteilung der Kosten.
  • Voraussichtlichen Liefertermin.
  • Ausstellung und Zusendung eines Ursprungszeugnisses oder bevorzugt einer EG-Typengenehmigung (auch COC genannt) mindestens eine Woche vor Auslieferung des Fahrzeugs.
  • Ausstellung und Zusendung der Rechnung mindestens eine Woche vor Auslieferung des Fahrzeugs.

Formalitäten für Import und Anmeldung des Fahrzeugs

TÜV

Eine Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV oder einer anderen amtlichen Prüfstelle zur Ausstellung eines "Technischen Gutachtens gemäß § 21 StVZO" ist nur notwendig, wenn keine EG-Typengenehmigung vorliegt.

Versicherungsdoppelkarte

Lassen Sie sich von ihrer Versicherung eine sogenannte Doppelkarte ausstellen und zusenden. Die notwendigen Fahrzeugdaten können dem Ursprungszeugnis bzw. der EG-Typengenehmigung entnommen werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zur Ausstellung eines deutschen Kraftfahrzeugbriefs wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Diese können sie beim

Kraftfahrtbundesamt
24932 Flensburg
Telefon 0461 / 316-0
Telefax 0461 / 316 16 50

formlos per Brief oder Fax beantragen. Hierfür benötigen sie folgende Angaben:

  • Ihr Name und ihre Adresse
  • Grund für die Bescheinigung (zum Beispiel "Fahrzeugzulassung")
  • Hersteller des Fahrzeugs ("Adam Opel AG")
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) und
  • Ihre Unterschrift.

Die Fahrzeugidentifikationsnummer können sie dem Ursprungszeugnis bzw. der EG-Typengenehmigung entnehmen.

Die Bescheinigung wird ihnen mit der Post zugestellt. Die Gebühren in Höhe von 26,50 DM werden per Nachnahme erhoben. Die Bescheinigung ist einen Monat gültig. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu mehrere Tage.

Gegen Aufpreis kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Zulassungsstelle per Telefax beim Kraftfahrtbundesamt angefordert werden. Die Bearbeitungszeit beim Kraftfahrtbundesamt beträgt hierbei einige Stunden, in der Regel noch am gleichen Tag. Die Gebühren betragen in diesem Fall etwa 100 DM.

Der deutsche Kraftfahrzeugbrief kann erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle ausgestellt werden.

Ausstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefs

Nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der deutsche Kraftfahrzeugbrief beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Ursprungszeugnis oder EG-Typengenehmigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Kaufvertrag (oder Rechnung) und Personalausweis des Fahrzeughalters. Bei Erledigung durch Dritte werden zusätzlich benötigt: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person.

In einigen Importanleitungen wird angegeben, dass dem Straßenverkehrsamt ein Umsatzsteuerbescheid vorgelegt werden muß. Dies ist für Privatpersonen nicht richtig. Sie erhalten vom Finanzamt keinen Bescheid über die Entrichtung der Mehrwertsteuer. Die Entrichtung der Mehrwertsteuer ist auch keine Voraussetzung für die Beantragung des deutschen Kraftfahrzeugbriefs oder der Zulassung des Fahrzeugs! Vielmehr gibt das Straßenverkehrsamt eine Kontrollmeldung an das zuständige Finanzamt über die Zulassung eines importierten Fahrzeugs ab.

Anmeldung des Fahrzeugs

Sobald der deutsche Kraftfahrzeugbrief ausgestellt ist, kann das Fahrzeug kann normal zugelassen werden.

Merke: bis hierher haben sie ihren neuen Wagen noch nicht einmal gesehen!


Alternative:

Wenn ihr Fahrzeug bereits beim Händler bereitsteht und sie den Wagen sofort nach Deutschland überführen wollen, ohne vorher die deutschen Fahrzeugpapiere zu beantragen, dann können sie sich von ihrem Verkäufer (kostenpflichtig) Export- oder Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen. Bei Kurzzeitkennzeichen klären sie ab, ob diese in Deutschland Gültigkeit besitzen. Dies ist zum Beispiel bei dänischen Kurzzeitkennzeichen der Fall.

Deutsche Kurzzeitkennzeichen (früher "Rote Nummer" genannt) sind für die Abholung nicht geeignet, da sie nur innerhalb Deutschlands gültig sind.


Überführung nach Deutschland

Wenn ihr Zafira dann endlich beim Verkäufer bereitsteht, können sie den Wagen bereits mit den gültigen deutschen Kennzeichen in Empfang nehmen.

Mitnehmen

  • Zahlungsmittel für die Begleichung der Rechnung.
  • Ausländisches Bargeld, EC-Karte oder Kreditkarte zum Tanken.
  • Deutscher Kraftfahrzeugschein.
  • Deutsche Nummernschilder (inklusive Befestigungsmaterial).
  • Verbandskasten.
  • Warndreieck.
  • Zeugen.
  • Fotoapparat, Film, Blitzlicht zur Dokumentation der Übergabe und festgestellter Mängel des Fahrzeugs.

Tipp für Barzahler in der Währungsunion:

Europäisches Verbraucherzentrum Kiel: Kostenloser Währungstausch in Euroland

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat entschieden, dass jede nationale Zentralbank an zumindest einer Stelle den Umtausch von Banknoten (das heißt Geldscheine, keine Münzen oder Schecks!) fremder nationaler Währungen zu den unwiderruflich festgelegten Wechselkursen in die eigene Landeswährung gebührenfrei ermöglicht.

[www.evz.de/pub/geld-index.html]


Fahrzeugübergabe

Für die Fahrzeugübergabe sollte stets ein Zeuge mitgenommen werden. Kontrollieren das Fahrzeug vor Ort unterstützt durch meine Checkliste zur Fahrzeugübergabe. Überprüfen sie, ob das Triple-Info-Display auf "deutsch" umgestellt wurde. Halten sie festgestellte Mängel schriftlich fest und lassen Sie sich diese durch den Verkäufer bestätigen. Dokumentieren sie eventuelle Mängel durch Fotos. Verlassen Sie sich nicht auf die europaweite Garantie. Bei bestimmten Mängeln kann ihnen die Garantie bei einem Vertragshändler in Deutschland verwehrt werden. Beispiel: sie stellen bei der Übergabe einen unterbrochenen Draht der Heckscheibenheizung fest. Der ausländische Vertragshändler wird ihnen nicht sofort eine neue Heckscheibe einbauen können. Und ein deutscher Vertragshändler wird ihnen die Scheibe nicht auf Garantie austauschen, da er unterstellt, sie hätten den Defekt verursacht. Es sei denn, sie können belegen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand.

Achten Sie darauf, dass sie ein korrekt abgestempeltes Serviceheft (Datum Unterschrift und Firmenstempel) erhalten.

Entrichtung der Mehrwertsteuer für Privatpersonen

Spätestens zehn Tage nach "Erwerb" des Fahrzeugs nach Deutschland müssen sie die deutsche Mehrwertsteuer auf den Nettokaufpreis inklusive Nebenkosten des Händlers entrichten. Das hierfür notwendige Formular "USt 1 B - Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" erhalten Sie bei ihrem örtlichen Finanzamt. Ein freundlicher Finanzbeamter wird ihnen das Formular sicherlich mit der Post zusenden. Neben dem Formular benötigen sie eine Rechnungskopie. Diese sollte ihnen ihr Verkäufer bereits mindestens eine Woche vor Auslieferung des Wagens zusenden.

Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit der Rechnungskopie an das Finanzamt ihres Wohnsitzes. Wenn der Rechnungsbetrag nicht in Deutschen Mark oder Euro aufgeführt ist, dann sollten sie einen bereits umgerechneten Wert auf der Rechnungskopie angeben.

Für die Bezahlung der Mehrwertsteuer stehen ihnen zwei Wege offen: sie überweisen den Betrag auf das Konto des Finanzamtes oder sie legen ihrem Steuerformular einen Verrechnungsscheck bei. Sie erhalten vom Finanzamt keinen separaten Bescheid.

Checkliste zum Mitnehmen

Als Gedächnisstütze und Laufzettel können Sie die verkürzte Checkliste ausdrucken und mitnehmen.

Ihre Mithilfe ist gefragt

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Nutzen sie die vielfältigen Kontaktmöglichkeiten und ergänzen sie diese Checkliste.

Weitere Quellen im Internet

Kraftfahrtbundesamt

Anschrift, Telefon und -faxnummer, Emailkontakt und Wegbeschreibung. Das Antragsformular zur kann online heruntergeladen werden.

KFZ-Zulassungsstelle des Rhein-Lahn-Kreises: Kraftfahrzeugbrief

Ausführliche Beschreibung der Bedeutung und der Voraussetzungen für einen deutschen Kraftfahrzeugschein.